Die Aufnahmekriterien

-Alter zwischen 4 und 15 Jahren
-Standardisiertes Abklärungsverfahren der zuständigen Erziehungsberatungsstelle
-Zuweisung durch das zuständige Schulinspektorat
-Kostengutsprache des Kantonalen Jugendamtes resp. der KESB für die Platzierung
in der Wohngruppe
 

Das Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren umfasst die folgenden Schritte:
-Erstkontakt mit der Heimleitung
-Heimbesuch von Eltern und Kind, ev. auch der zuweisenden Behörde
-Schnupperzeit
-Auswertung der Schnupperzeit