Die Aufnahmekriterien
- | Alter zwischen 4 und 15 Jahren |
- | Standardisiertes Abklärungsverfahren der zuständigen Erziehungsberatungsstelle |
- | Zuweisung durch das zuständige Schulinspektorat |
- | Kostengutsprache des Kantonalen Jugendamtes resp. der KESB für die Platzierung in der Wohngruppe |
Das Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren umfasst die folgenden Schritte:- | Erstkontakt mit der Heimleitung |
- | Heimbesuch von Eltern und Kind, ev. auch der zuweisenden Behörde |
- | Schnupperzeit |
- | Auswertung der Schnupperzeit |