Die Aufnahmekriterien
Für die Aufnahme im Weissenheim müssen folgende Kriterien erfüllt sein:- | Alter zwischen 5 und 15 Jahren |
- | Abklärungsbericht einer Fachstelle (Erziehungsberatung, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, neuropädiatrische Institution usw.) |
- | Verfügung für Sonderschulung des Wohnkantons |
- | Gutsprache für die Kostenbeteiligung der Eltern für Unterkunft und Verpflegung (CHF 30.– pro Tag im Internat, CHF 9.50 pro Tag im Externat) |
- | Erfolgreich durchlaufenes Aufnahmeverfahren |
Das Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren umfasst die folgenden Schritte:- | Erstkontakt mit der Heimleitung |
- | Heimbesuch von Eltern und Kind, ev. auch der zuweisenden Behörde |
- | Schnupperzeit |
- | Auswertung der Schnupperzeit |
- | Entscheid über Aufnahme oder Ablehnung |